Liebe Eltern,
mit dem In-Kraft-Treten der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie-Verordnung gibt es auch wichtige Informationen für den Bereich Schule von Seiten des Ministeriums:
Die Dauerbescheinigungen, die die Kinder vor den Herbstferien bekommen haben, wenn sie an den regelmäßigen Testungen in der Schule teilgenommen haben, verlieren mit dem Beginn der Weihnachtsferien ihre Gültigkeit.
Neue Dauerbescheinigungen werden erst am 03.01.2022 ausgestellt. Somit sind die Dauerbescheinigungen, die die Kinder jetzt haben, nicht über die Ferien gültig!!!
Genesene Schüler können die Dauerbescheinigung schon früher erhalten,
wenn der Schule der Genesenennachweis vorgelegt wird.
Viele Grüße
A.Thalhammer
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