Liebe Eltern,
aufgrund der hohen und immer weiter steigenden Coronazahlen hat das Ministerium für die nächsten Tage eine Empfehlung zur Verstärkung der Infektionsschutzmaßnahmen in den Schulen herausgegeben. Zu Beginn der nächsten Woche erwarten wir weitere Informationen und leiten diese sofort an sie weiter.
Wichtige Punkte für Sie und Ihre Kinder sind:
- Empfehlungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS bzw. medizinische Maske)
Das Tragen mindestens einer medizinischen Maske (MNS) durch alle Personen in der Schule, für schulfremde Personen ebenso wie für schulinterne Personen, wird dringend empfohlen. Diese Empfehlung bezieht sich sowohl auf das Schulgebäude als auch auf den Unterricht und die Betreuung. Die Empfehlung gilt auch für den Sport- und den Musikunterricht. Im Freien ist das Tragen der Maske bei Unterrichtsgängen oder in der Pause nicht erforderlich.
- Empfehlungen zum Testen und Hinweis zu Testbescheinigungen
Wie Sie bereits wissen, werden in Schulen keine Testzertifikate mehr ausgestellt. Die Schülerinnen und Schüler sind gem. § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Änderung Seite 3/6 infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ausgenommen, wenn sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden. Sofern sie nicht vom Präsenzunterricht abgemeldet sind, haben sie von der Schule eine „Dauerbescheinigung“ erhalten, die die regelmäßige Teilnahme an diesen Testungen bestätigt. Schulen gehören jedoch nicht mehr zu den Stellen, die Testzertifikate ausstellen dürfen. Ein offizielles Testzertifikat mit einer Gültigkeit von 24 Stunden bei AntigenSchnelltests und 48 Stunden bei PCR-Tests können folgende Einrichtungen ausstellen: Alle von der Kassenärztlichen Vereinigung oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst betriebenen Testzentren, die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, beauftragte Dritte, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinische Labore sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen (vgl. https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/allgemeinefragen/_documents/faq-testungen-bescheinigung.html).
- Empfehlungen und Vorgaben zu schulischen Veranstaltungen
Grundsätzlich wird empfohlen bei allen Veranstaltungen, egal ob es sich um Veranstaltungen handelt, die dem Betrieb der Schule dienen oder um Veranstaltungen mit eher öffentlichem Charakter, und die im Gegensatz zu Elterngesprächen, nicht unbedingt in Präsenz stattfinden müssen, auf Online-Formate auszuweichen. Elternabende sollen, soweit nicht auf andere Formate ausgewichen werden kann, unter 3G-Regelungen stattfinden. Ebenso Elterngespräche oder Entwicklungsgespräche. Den Eltern, die kein Testzertifikat mitbringen, kann von der Schule ein Selbsttest vor Ort angeboten werden. Veranstaltungen in der Schule, wie Tage der offenen Tür, Vorlesetage oder auch Besuche von externen Experten können stattfinden. In diesen Fällen gilt für alle schulfremden Personen die 2G-Regel, so dass ausschließlich geimpfte oder genesene schulfremde Personen die Schule betreten dürfen.
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