Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

aufgrund der neuen Richtlinien des Ministeriums müssen die Kinder während des gesamten Schulmorgens, also auch in der Notbetreuung eine medizinische Maske tragen. Stoffmasken und Schals sind nicht mehr erlaubt.

Auszüge aus dem neuen Musterhygieneplan:

„Im Präsenzangebot der Schule besteht für alle Schülerinnen und Schüler – auch für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule – sowie für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal der Schule für den gesamten schulischen Betrieb in den Klassen-, Unterrichts- und Betreuungsräumen im Vor- und Nachmittagsbereich eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen eines MNS.“

„Diese Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch auf dem freien Schulgelände beziehungsweise auf dem Schulhof, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird.“

„Während des Unterrichts müssen die Schüler*innen eine MNS tragen. Dies gilt auch für Schüler*innen, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen. Die Verpflichtung zum Tragen einer MNS bezieht sich ebenfalls auf die Umkleideräume. Sofern der Sportunterricht in festen Gruppen stattfindet und ein Abstand von 3,0 m sicher eingehalten wird, kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Der Unterricht im Freien ist dem Hallensport vorzuziehen. Bei Einhaltung der Abstände kann auf das Tragen eines MNS verzichtet werden.“

Sobald der neue Musterhygieneplan uns gänzlich zur Verfügung steht, können Sie ihn auf der Homepage der Schule einsehen.

Mit freundlichen Grüßen

Thalhammer und S. Austgen